Kleinunternehmer-Rechner (§ 19 UStG)
Prüfe mit diesem Rechner, ob du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen darfst. Gib deinen Umsatz des Vorjahres und die Schätzung fürs laufende Jahr ein – der Rechner sagt dir, ob du unter den Grenzen liegst und damit keine Umsatzsteuer ausweisen musst.
Die Grenzen seit 2025
Zum 1.1.2025 wurden die Kleinunternehmer-Grenzen angehoben und neu gefasst:
- Vorjahresumsatz höchstens 25.000 € (vorher 22.000 €).
- Laufendes Jahr höchstens 100.000 € (vorher 50.000 €, und die Betrachtung war eine andere).
Neu ist: Wird die Grenze von 100.000 € im laufenden Jahr überschritten, endet die Kleinunternehmereigenschaft ab diesem Zeitpunkt – der Umsatz, der die Grenze überschreitet, unterliegt dann der Regelbesteuerung.
Was bedeutet Kleinunternehmer:in sein?
- Du weist keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen aus.
- Du ziehst im Gegenzug keine Vorsteuer aus deinen Einkäufen.
- Auf der Rechnung steht ein Hinweis wie: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
- Du sparst dir die Umsatzsteuer-Voranmeldung (aber nicht die Einkommensteuer!).
Rechnungen mit korrektem §-19-Hinweis erstellst du kostenlos mit unserem Rechnungsgenerator.
Lohnt sich die Regelung?
Nicht immer. Wer hohe Vorsteuer-Beträge hat (viele Anschaffungen) oder überwiegend an Unternehmen fakturiert, fährt mit der Regelbesteuerung oft besser. Bei Endkunden-Geschäft und wenig Ausgaben ist § 19 meist der einfachere Weg.
Häufige Fragen
Muss ich Kleinunternehmer:in sein, wenn ich unter der Grenze liege? Nein. Du kannst freiwillig zur Regelbesteuerung optieren (Bindung 5 Jahre). Das lohnt sich z. B. bei hohen Investitionen.
Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite? Ab Überschreiten der 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr wirst du regelbesteuert. Dann musst du USt ausweisen und abführen.
Allgemeine Information, keine Steuerberatung.
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