Steuer & Selbstständige

Gewerbesteuer-Rechner

Gewerbesteuer aus Gewerbeertrag, Rechtsform und kommunalem Hebesatz berechnen.

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1 · Angaben2 · Ergebnis3 · Rechenweg

Deine Angaben

Werte anpassen und berechnen. Dezimalkomma und Dezimalpunkt sind möglich.

Dezimalzahl, z. B. 1.234,56 oder 1234.56; ab 0 bis 1.000.000.000.
Dezimalzahl, z. B. 1.234,56 oder 1234.56; ab 0 bis 1.000.

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Beispielrechnung · passe die Werte an deine Situation an.

Vom Gewerbeertrag zur Steuer

Dein Ergebnis

Gewerbesteuer4.970,00 €
Abgerundeter Gewerbeertrag60.000,00 €
Freibetrag24.500,00 €
Verbleibender Gewerbeertrag35.500,00 €
Steuermessbetrag1.242,50 €

Annahmen & Einordnung

Gewerbeertrag auf volle 100 € abgerundet (§ 11 GewStG). Hinzurechnungen und Kürzungen müssen im eingegebenen Gewerbeertrag enthalten sein. Keine Einkommensteuer-Anrechnung.

So entsteht dein Ergebnis

Gewerbeertrag minus 24.500 € Freibetrag (nur Personenunternehmen), mal 3,5 % Messzahl, mal Hebesatz.

Deine eingesetzten Angaben
Gewerbeertrag
60000 €
Hebesatz der Gemeinde
400 %
Rechtsform
Einzelunternehmen / Personengesellschaft

Zwischenwerte im Rechenweg sind gekürzt. Gerechnet wird mit voller Dezimalpräzision; Geldbeträge werden kaufmännisch auf Cent gerundet, sofern keine gesetzliche Abrundung gilt.

  1. Abgerundeter Gewerbeertrag

    (Abrunden((60.000 ÷ 100)) × 100) = 60.000,00 €

  2. Freibetrag

    24500 = 24.500,00 €

  3. Verbleibender Gewerbeertrag

    Maximum(0; (60.000 − 24.500)) = 35.500,00 €

  4. Steuermessbetrag

    (35.500 × 0,035) = 1.242,50 €

  5. Gewerbesteuer

    ((1.242,5 × 400) ÷ 100) = 4.970,00 €

Gewerbesteuer-Rechner

Berechne mit diesem Rechner die Gewerbesteuer deines Betriebs. Gib deinen Gewerbeertrag und den Hebesatz deiner Gemeinde ein – der Rechner berücksichtigt automatisch den Freibetrag und die Steuermesszahl.

So wird die Gewerbesteuer berechnet

  1. Gewerbeertrag ermitteln (Gewinn aus Gewerbebetrieb + Hinzurechnungen − Kürzungen).
  2. Freibetrag abziehen: 24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag).
  3. Ergebnis × Steuermesszahl 3,5 % = Steuermessbetrag.
  4. Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde = Gewerbesteuer.

Beispiel: 60.000 € Gewerbeertrag − 24.500 € Freibetrag = 35.500 € × 3,5 % = 1.242,50 € Messbetrag × 400 % Hebesatz = 4.970 € Gewerbesteuer.

Der Hebesatz macht den Unterschied

Jede Gemeinde legt ihren Hebesatz selbst fest – meist zwischen 200 % und 500 %. Große Städte liegen oft bei 400–490 %, manche Umlandgemeinden deutlich darunter. Deshalb kann derselbe Gewinn je nach Standort sehr unterschiedlich besteuert werden.

Anrechnung auf die Einkommensteuer

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet (das 4-fache des Messbetrags). Bis zu einem Hebesatz von rund 400 % wird die Gewerbesteuer dadurch oft nahezu vollständig kompensiert.

Häufige Fragen

Wer muss Gewerbesteuer zahlen? Alle Gewerbebetriebe. Freiberufler:innen (z. B. Ärzt:innen, Anwält:innen, viele Kreative) zahlen keine Gewerbesteuer.

Ab wann fällt Gewerbesteuer an? Für Einzelunternehmen/Personengesellschaften erst ab einem Gewerbeertrag über 24.500 € (Freibetrag).

Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

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